Haftungsausschluss
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Externe Links
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Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Informationsfreiheitsgesetz
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das BMZ zu richten. Die Antragstellung kann postalisch oder per E-Mail an IFG@bmz.bund.de (Externer Link) erfolgen.
Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Der Informationsanspruch kann im Einzelfall beschränkt sein, insbesondere durch öffentliche oder private Belange. Die Informationsbereitstellung kann kostenpflichtig sein.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern hier (Externer Link). Siehe auch Aktenplan des BMZ Dateityp PDF | Dateigröße 13 KB, Seiten 3 Seiten
Korruptionsprävention im BMZ
Das BMZ hat aufgrund der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention eine Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Hinweisen und Informationen an die Ansprechperson für Korruptionsprävention, Frau Dr. Nicole Maldonado Pyschny, zu wenden, entweder telefonisch unter 02 28 / 995 35 – 38 51 oder per E-Mail an APKorruptionspraevention@bmz.bund.de (Externer Link).
Die Ansprechperson für Korruptionsprävention ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte und Dienststellenleitung. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung und Unterstützung von Beschäftigten und Dienststellenleitung sowie die Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen.
Die Organisationen, die die Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag des BMZ durchführen, haben ebenfalls ein Integritätsmanagement eingerichtet. Dies gilt auch für zahlreiche private Träger, die für ihre Projekte Zuwendungen des BMZ erhalten. Weitere Informationen zum Integritätsmanagement von der KfW finden Sie hier (Externer Link) und von der GIZ finden Sie hier (Externer Link).
Korruptionsprävention hat im BMZ einen hohen Stellenwert, weil Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in unseren Kooperationsländern seit vielen Jahren wichtige Instrumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind und Deutschland sich auch in der internationalen Gebergemeinschaft in diesem Bereich stark einbringt. Informationen über das deutsche Antikorruptions-Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit finden sie hier.
Im Juni 2012 wurde in Berlin das Antikorruptionskonzept des BMZ vorgestellt. Es enthält sowohl die Strategie zur Korruptionsbekämpfung in den Kooperationsländern durch Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als auch die Grundlagen der internen Korruptionsprävention beziehungsweise des Integritätsmanagements.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention (Externer Link) sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (Externer Link).