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Rechtliche Hinweise

Haftungsausschluss

Die kar­to­gra­phi­schen Dar­stel­lun­gen be­inhal­ten kei­ne völker­recht­liche Aner­kennung von Gren­zen und Ge­bie­ten. Das BMZ über­nimmt keiner­lei Ver­ant­wor­tung für die An­ga­ben auf die­ser Web­site. Wir kön­nen nicht garan­tieren, dass ein on­line ab­ruf­bares Doku­ment dem offi­ziell an­ge­nom­menen Text ex­akt ent­spricht. Ledig­lich im Amts­blatt ver­öffent­lichte Rechts­akte sind ver­bind­lich.

Die­se Web­site wur­de mit größt­mög­licher Sorg­falt zu­sam­men­ge­stellt. Trotz­dem kann kei­ne Ge­währ für die Fehler­frei­heit und Ge­nauig­keit der ent­hal­tenen In­for­ma­tionen über­nommen wer­den. Jeg­liche Haf­tung für Schä­den, die di­rekt oder in­direkt aus der Be­nut­zung die­ser Web­site ent­stehen, wird aus­ge­schlossen, so­weit die­se nicht auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­lässig­keit be­ru­hen.

Externe Links

Das Land­ge­richt Ham­burg hat ent­schie­den, dass durch den Ein­bau ei­nes Links die In­hal­te der ver­linkten Sei­te gege­benen­falls mit zu ver­ant­worten hat. Dies kann – so das Land­gericht – nur da­durch ver­hin­dert wer­den, dass man sich aus­drück­lich von die­sen In­hal­ten di­stan­ziert.

So­weit in die­sem In­ter­net-An­ge­bot ex­ter­ne Links, das hei­ßt Links, die nicht auf Sei­ten un­ter http://www.bmz.de (Externer Link) ver­weisen, ver­wen­det wer­den, schlie­ßen wir aus­drück­lich je­de Ver­ant­wor­tung für die In­hal­te oder für die Daten­schutz­politik der ex­ter­nen Res­sourcen aus. Soll­ten Sie der An­sicht sein, dass die ver­linkten ex­ter­nen Sei­ten ge­gen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen oder sonst über un­an­ge­messene In­hal­te ver­fü­gen, so tei­len Sie uns dies bit­te mit.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Informationsfreiheitsgesetz

Sie ha­ben die Mög­lich­keit, ei­nen An­trag nach dem In­for­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz (IFG) an das BMZ zu rich­ten. Die An­trag­stel­lung kann pos­ta­lisch oder per E-Mail an IFG@bmz.bund.de (Externer Link) er­fol­gen.

Das IFG re­gelt den Zu­gang zu amt­li­chen In­for­ma­tio­nen bei Be­hör­den des Bun­des. Der An­spruch rich­tet sich auf Aus­kunft oder Ak­ten­ein­sicht in der Be­hör­de. Der An­trag kann form­los ge­stellt wer­den. Der In­for­ma­ti­ons­an­spruch kann im Ein­zel­fall be­schränkt sein, ins­be­son­dere durch öf­fent­li­che oder pri­va­te Be­lan­ge. Die In­for­ma­ti­ons­be­reit­stel­lung kann kos­ten­pflich­tig sein.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf der In­ter­net­sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des In­nern hier (Externer Link). Siehe auch Aktenplan des BMZ Dateityp PDF | Dateigröße 13 KB, Seiten 3 Seiten

Korruptionsprävention im BMZ

Das BMZ hat auf­grund der Richt­linie der Bun­des­regie­rung zur Korruptions­prä­ven­tion ei­ne An­sprech­person für Kor­rup­tions­prä­ven­tion be­stellt. Sie ha­ben die Mög­lich­keit, sich mit Hin­weisen und In­for­ma­tionen an die Ansprech­person für Korrup­tions­prä­vention, Frau Dr. Ni­co­le Mal­do­na­do Py­schny, zu wen­den, ent­we­der te­le­fo­nisch un­ter 02 28 / 995 35 – 38 51 oder per E-Mail an APKorruptionspraevention@bmz.bund.de (Externer Link).

Die An­sprech­per­son für Korruptions­prävention ist Ansprech­partner für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Be­schäf­tig­te und Dienst­stellen­leitung. Ih­re Auf­ga­ben um­fas­sen die Be­ra­tung und Unter­stützung von Be­schäf­tig­ten und Dienst­stellen­leitung so­wie die Be­ob­ach­tung und Be­wer­tung von Korruptions­anzeichen.

Die Or­ga­ni­sa­ti­o­nen, die die Maß­nah­men der Entwicklungs­zusammen­arbeit im Auf­trag des BMZ durch­füh­ren, ha­ben eben­falls ein Integritäts­management ein­ge­rich­tet. Dies gilt auch für zahl­reiche pri­va­te Trä­ger, die für ih­re Pro­jek­te Zu­wen­dun­gen des BMZ er­hal­ten. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Integritäts­manage­ment von der KfW finden Sie hier (Externer Link) und von der GIZ finden Sie hier (Externer Link).

Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on hat im BMZ ei­nen ho­hen Stel­len­wert, weil Maß­nah­men zur Vor­beu­gung und Be­kämp­fung von Kor­rup­tion in un­se­ren Kooperations­ländern seit vie­len Jah­ren wich­ti­ge In­stru­men­te der deut­schen Entwicklungs­zusammen­arbeit sind und Deutsch­land sich auch in der in­ter­na­ti­o­nalen Geber­gemein­schaft in die­sem Be­reich stark ein­bringt. In­for­ma­tio­nen über das deut­sche Antikorruptions-En­gage­ment in der Entwicklungs­zusammen­arbeit fin­den sie hier.

Im Ju­ni 2012 wur­de in Ber­lin das Anti­korruptions­konzept des BMZ vor­gestellt. Es ent­hält so­wohl die Stra­te­gie zur Kor­ruptions­be­kämpfung in den Koopera­tions­ländern durch Maß­nahmen der deut­schen Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit als auch die Grund­lagen der inter­nen Korruptions­prä­ven­tion be­ziehungs­weise des Integritäts­ma­nagements.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in der Richt­li­nie der Bundes­regierung zur Korruptions­prävention (Externer Link) so­wie auf der Internet­seite des Bundes­ministeriums des In­nern (Externer Link).

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