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Erwerbstätigkeitsbezogene soziale Sicherung
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Arbeitnehmer*innen gegen Risiken schützen, die ihr Einkommen oder ihren Lebensunterhalt bedrohen
Erwerbstätigkeitsbezogene soziale Sicherung deckt spezifische Risiken ab, mit denen Arbeitnehmer*innen konfrontiert sind, wie z.B. Krankheit, Verletzungen, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit. Das Problem ist dringlich: Nur 35 Prozent der weltweiten Erwerbsbevölkerung sind im Falle von Arbeitsunfällen geschützt, und nur ein Drittel verfügt über eine Einkommensabsicherung im Krankheitsfall. Bei Frauen im erwerbsfähigen Alter ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie abgesichert sind, noch geringer als bei Männern.
Erwerbstätigkeitsbezogene soziale Sicherung ist ein wesentlicher Bestandteil universeller sozialer Sicherung und eine wichtige Investition in inklusives Wirtschaftswachstum.
Deutschland unterstützt daher zum Beispiel das Einführen von Arbeitsschutzmaßnahmen, die Verletzungen am Arbeitsplatz vorbeugen sowie von Arbeitsunfallversicherungen, die nach Arbeitsunfällen die Kosten von Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen für betroffene Arbeitnehmer*innen umfassen. Auch die Ausweitung all dieser Maßnahmen auf Arbeitnehmer*innen im informellen Sektor ist eine Priorität der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Reportagen auf dieser und der entsprechenden englischsprachigen Themenseite stellen dar, wie dies praktisch aussieht.
Reportagen
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Wie Firmen in Bangladesch Mitarbeiter*innen nach Arbeitsunfällen unterstützen
Mit Unterstützung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben in den letzten zwei Jahren viele Firmen in Bangladesch‘ exportorientierter Bekleidungsindustrie freiwillig Rehabilitations- und Widereingliederungsmaßnahmen für Opfer von Arbeitsunfällen eingeführt.
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