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Universelle soziale Absicherung im Krankheitsfall
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Die universelle soziale Absicherung im Krankheitsfall zielt darauf ab, dass alle Menschen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung haben, ohne dadurch in finanzielle Not zu geraten.
Jeder Mensch hat das Recht auf das höchste erreichbare Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit (Vereinte Nationen, 1966). Dennoch hat mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung derzeit keinen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung. Mehr als 90 Millionen Menschen geraten jedes Jahr in extreme Armut (d.h. sie müssen mit weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag auskommen), weil sie die hohen Kosten für ihre Gesundheitsversorgung selbst tragen müssen oder krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Im Jahr 2005 haben sich daher alle Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) dem Ziel der umfassenden sozialen Absicherung im Krankheitsfall (Universal Health Coverage, UHC) verpflichtet, demgemäß alle Menschen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben sollen, ohne dadurch in finanzielle Not zu geraten.
Universelle soziale Absicherung im Krankheitsfall bedeutet, dass jeder Mensch universellen Zugang zu einer angemessenen, umfassenden, diskriminierungs- und barrierefreien sowie für alle Bevölkerungsgruppen erschwinglichen Gesundheitsversorgung hat, die gesundheitsfördernde, präventive, diagnostische, therapeutische, rehabilitative und palliative Produkte und Dienstleistungen des Gesundheitssystems umfasst.
WHO, 2019
Partnerländer beim Erreichen der universellen sozialen Absicherung im Krankheitsfall zu unterstützen, ist ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Unsere Reportagen zeigen auf, wie sie mit Partnerorganisationen in unterschiedlichen Ländern an diesem Ziel arbeitet.
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